Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter einer der in alphabetischer Reihenfolge genannten, geschützten Berufsbezeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.
- Anästhesietechnische/r Assistent/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Hebamme
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Logopäde, Logopädin
- Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Operationstechnische/r Assistent/-in
- Orthoptist/-in
- Pflegefachmann/-frau
- Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
- Physiotherapeut/-in
- Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
- Veterinärmedizinisch-technische/-r Assistent/-in
Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnungen, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Geburtshilfe (Hebammen) sowie in den Berufen der medizinisch-technischen Assistenten und der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten.
Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzungen sind:
Sie haben die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden.
Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,
- ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
- sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (Niveau GER B2).
Zuverlässigkeit
Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (Führungszeugnis).
Gesundheitliche Eignung
Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet (ärztliches Zeugnis).
Besondere Hinweise
Allgemeine Zuständigkeit:
Für die Erteilung der Berufserlaubnis sind in Bayern die sieben Bezirksregierungen zuständig, je nach Wohn- oder Arbeitsort.
Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen können Sie den untenstehenden Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Bezirksregierungen.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für die Pflegeberufe:
Soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Antragsteller aus EU-Staaten und Ländern des EWR ab dem 01.01.2020 nach der Gleichwertigkeitsfeststellung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
Bei Antragsstellern aus Drittstaaten liegt es aufgrund der Übergangsregelung § 66a PflBG im Ermessen der jeweils zuständigen Regierung, ob nach der Gleichwertigkeitsfeststellung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Pflegefachmann/Pflegefachfrau erteilt wird.
Einführung einer Fachsprachenprüfung bei ausländischen Abschlüssen in den Gesundheitsfachberufen:
In Bayern wird der Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse bei Personen, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben, künftig durch die sogenannte Fachsprachenprüfung erfolgen. Diese wird sukzessive in den einzelnen Gesundheitsfachberufen eingeführt werden.
Bei Anträgen, die in den aufgeführten Berufen nach dem entsprechenden Termin gestellt werden, muss zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in der Regel eine Fachsprachenprüfung abgelegt werden.
Physiotherapeut/in: Antragseingang 1.5.2022
Ergotherapeut/in: Antragseingang 1.5.2022
Weitere Stichtage und nähere Informationen finden Sie im Reiter „Weiterführende Links“ unter dem Stichwort „Fachsprachenprüfung – Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)“.
Sollte bei Ihnen eine Fachsprachenprüfung erforderlich sein, verweist Sie die jeweilige Regierung im Erlaubnisverfahren an das Landesamt für Pflege, das die Fachsprachenprüfung in Bayern organisiert.
Fristen
Formulare
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister“
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Kostenübernahmeerklärung
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erlaubnis zum Führung der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin/Anästhesietechnischer Assistent“ oder „Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent“ gem. § 1 oder § 2 i.V.m. § 69 ATA -OTA-G
Bitte wählen Sie einen Empfänger:
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Regierung von Schwaben
- Sachgebiet 53 - Gesundheit
Kosten
Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links".
Darüber hinaus fallen ggf. Gebühren für die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 350 EUR.
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG)
für Diätassistent/-in
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§5 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
für Hebamme
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG)
für Ergotherapeut/-in
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
für Logopäde, Logopädin
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTAG)
für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistenten und Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (OrthoptG)
für Orthoptist, Orthoptistin
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)
für Physiotherapeut/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 1 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG)
für Podologe, Podologin
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 1 Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
-
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen
-
Finanzielle Hilfen - Anerkennungszuschuss
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen.
-
Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
- MigraNet - IQ Netzwerk Bayern - Angebote für Ratsuchende
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
- Hinweise zur Kenntnisprüfung für den Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in der Pflege
- Hinweise zum Anpassungslehrgang für den Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in der Pflege
- Fachsprachenprüfung - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
- Hinweise zur Fachsprachenprüfung im Rahmen der Berufsanerkennung für Gesundheitsfachberufe
Verwandte Themen
- Altenpfleger/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
- Berufsanerkennung; Allgemeine Informationen
- Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde
- Gesundheitsfachberufe; Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
- Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung
- Masseur/in und medizinischer Bademeister/in; Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten
- Notfallsanitäter/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Notfallsanitäter/-in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mit Ausbildung aus einem Drittstaat
Stand: 20.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
-
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 53 - Gesundheit
Telefon
+49 821 327-01
Telefax
+49 821 327-2289
Sicheres Kontaktformular
-
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
Telefon
+49 821 327-01
Telefax
+49 821 327-2289
Sicheres Kontaktformular
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.