Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Stand: 27.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
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Landratsamt Oberallgäu - Straßenverkehrsbehörde
Telefon
+49 8321 612-0
Telefax
+49 8321 612-369
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.