Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Beschreibung
Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Stand: 10.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
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Landratsamt Cham - Mobilität - ÖPNV
Telefon
+49 9971 78-480
Telefax
+49 9971 845-480
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
De-Mail
poststelle@lra.landkreis-cham.de-mail.de
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.