Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Description
Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Status: 14.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Responsible for you
-
Landratsamt Landshut
Phone
+49 (0)871 408-0
Fax
+49 (0)871 408-1001
Secure request form
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.