Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Beschreibung
- Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
- Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
- Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Ausbaupflicht
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
-
Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in Bayern
Internetseiten Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz in Bayern
- Wasserwirtschaftsämter in Bayern
Verwandte Themen
Stand: 08.12.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.