Lehrerbildung; Informationen
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Entsprechend kann z.B. mit der Befähigung für das Lehramt für Mittelschulen nur an einer Mittelschule unterrichtet werden; wer an einer anderen Schulart angestellt eingestellt werden will, muss in der Regel die Lehramtsbefähigung dafür zusätzlich erwerben. Damit unterscheidet sich Bayern von anderen Bundesländern, in denen eine schulstufenbezogene Ausbildung erfolgt.
Beschreibung
Die Ausbildung an den Universitäten und Kunsthochschulen erfolgt schulartspezifisch in überwiegend grundständigen Studiengängen. Einige Universitäten bieten aber lehramtsgeeignete Studiengänge an, die nicht nur zur Ersten Lehramtsprüfung führen, sondern auch den Erwerb der Abschlüsse Bachelor und ggf. Master ermöglichen.
Und: Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Entsprechend erfolgt zum Beispiel mit der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen der Einsatz grundsätzlich an einer Mittelschule; wer an einer anderen Schulart angestellt eingestellt werden will, muss in der Regel die Lehramtsbefähigung dafür zusätzlich erwerben. Damit unterscheidet sich Bayern von anderen Bundesländern, in denen eine schulstufenbezogene Ausbildung erfolgt.
In Bayern kann man folgende Lehrämter studieren:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Mittelschulen
- Lehramt für Sonderpädagogik
- Lehramt an Realschulen
- Lehramt an beruflichen Schulen
- Lehramt an Gymnasien
Außerdem ist die Ausbildung zum Fachlehrer und Förderlehrer möglich.
Voraussetzungen
Grundsätzlich ist für das Studium eines Lehramts die Qualifikation für ein Studium an einer Universität gemäß Qualifikationsverordnung (QualV) erforderlich.
Sonderbestimmungen finden sich in der Lehramtsprüfungsordnung I (siehe „Rechtsgrundlagen“).
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Weiterführende Links
-
Allgemeine Informationen zur Lehrerbildung - Der Weg zum Traumberuf
Lehrerbedarfsprognose, Eignungstests, Studienberatung, Prüfungsämter und Termine, Praktika, rechtliche Grundlagen
Verwandte Themen
- Lehramt an Grundschule; Erwerb der Lehramtsbefähigung
- Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen
- Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Gymnasien
- Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Mittelschulen
- Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt an Realschulen
- Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
Stand: 01.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Für Sie zuständig
-
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Telefon
+49 89 2186-0
Telefax
+49 89 2186-2800
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.