Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Beschreibung
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Niederschrift
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Stand: 02.07.2021
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