Fahrpersonal; Betriebskontrollen zur Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen.
Beschreibung
Übermüdete Lastkraftwagen- oder Busfahrer gefährden sich selbst und stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber haben deshalb Gesetze und Verordnungen erlassen. Damit werden die Fahrer von LKW, Bussen und Straßenbahnen zur Einhaltung der Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten und die Unternehmer zur Überwachung ihrer Fahrer sowie zum Einbau von Fahrtenschreibern verpflichtet. Vorrangige Ziele dieser Vorschriften sind der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals, eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Harmonisierung des Wettbewerbs.
Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Einhaltung der internationalen, europäischen und nationalen Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, ahndet Verstöße von Unternehmern und Fahrern und ordnet notwendige Maßnahmen an.
Formulare
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (§ 20 Fahrpersonalverordnung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
Fassung vom 31.07.2020
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Fassung vom 31.07.2020
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 03.08.2021
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