Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Beschreibung
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 25 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Einziehung der Einnahmen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 52 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
Verfahren bei zwangsweiser Einziehung
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 25 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Überwachung der Erträge, Einzahlungen und Forderungen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 48 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Verfahren bei zwangsweiser Einziehung
Verwandte Themen
Stand: 24.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
-
Landratsamt Landshut
Telefon
+49 871 408-0
Telefax
+49 871 408-1001
Sicheres Kontaktformular
Webseite
-
Verwaltungsgemeinschaft Velden - Sachgebiet 21 - Kassenverwaltung
Telefon
+49 8742 288-0
Telefax
+49 8742 288-41
Sicheres Kontaktformular
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.