Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. An diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Beilngries)
Online-Verfahren
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser
Hier können Sie eine vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser beantragen.
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage (inkl. Landwirtschaft)
Sie können den Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an öffentliche Wasserversorgung inklusive landwirtschaftliche Zähler online übemitteln.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Beilngries)
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt: Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand: 08.04.2022
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