Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Stand: 05.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Leistungen, die in der Gemeinde Zandt nicht angeboten weden
Telefon
+49 9944 30300-0
Telefax
+49 9944 30300-18
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.