Versicherungsverlauf; Informationen
Beschreibung
Der Versicherungsverlauf gibt den Inhalt des Versicherungskontos eines Versicherten in der Rentenversicherung wieder. Darin werden alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten in chronologischer Reihenfolge dargestellt und erläutert. Jeder Versicherte kann bei seinem Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf beantragen. Die Rentenversicherungsträger informieren die Versicherten jedoch auch ohne Antragstellung regelmäßig über die im Versicherungskonto gespeicherten Daten.
Siehe auch Kontenklärung, Renteninformation, Rentenauskunft
§§ 109, 149 Sozialgesetzbuch VI
Gesetzliche RentenversicherungsträgerRechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 109 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 149 Sozialgesetzbuch VI
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Stand: 26.01.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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