Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen
Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.
Beschreibung
Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.
Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Personalausweis oder Reisepass
Kosten
kostenlose Anzeigenerstattung
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
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Stand: 01.08.2021
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Für Sie zuständig
-
Polizeiinspektion Kempten (Allgäu)
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