Förderschule; Schulaufsicht und Beratung
Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.
Beschreibung
Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 114 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Stand: 09.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Für Sie zuständig
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Regierung von Schwaben - Sachgebiet 41 - Förderschulen
Telefon
+49 821 327-01
Telefax
+49 821 327-2289
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.