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Förderschule; Schulaufsicht und Beratung - BayernPortal

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Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.

Beschreibung

Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

Rechtsgrundlagen

Stand: 09.05.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Für Sie zuständig

 
 

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