Personalangelegenheiten der Gemeinde; Informationen
Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung und Personalentwicklung, sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden.
Beschreibung
Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören u.a.:
- der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
- das Führen von Personalakten
- die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
- die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 42 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Stand: 29.04.2022
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.