Personensorge; Beratung und Unterstützung bei Ausübung
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Beschreibung
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem allein erziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 18 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 52 a ff. Sozialgesetzbuch VIII
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Stand: 19.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
-
Stadt Würzburg
Telefon
+49 9 31 37-0
Telefax
+49 9 31 37-3373
Sicheres Kontaktformular
Webseite
-
Erziehungsberatungsstellen
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.