Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Kommunen können anerkannte Träger der Jugendhilfe fördern.
Beschreibung
Über die Förderung anerkannter Träger der Jugendhilfe informiert Sie die Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Weiterführende Links
Stand: 09.03.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Landratsamt Oberallgäu - SG 42 Jugend und Familie
Telefon
+49 8321 612-0
Telefax
+49 8321 612-369
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.