Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Beschreibung
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verwandte Themen
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Stadt Beilngries
Telefon
+49 8461 707-0
Telefax
+49 8461 707-35
Sicheres Kontaktformular
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.