Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen
Neben den üblichen Angeboten können im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch Sonderleistungen wie z. B. Ruf-, Bade-, Kindergarten- oder Discobusse angeboten werden.
Beschreibung
Nähere Informationen über die Sonderleistungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Stand: 01.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
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