Förderschule; Informationen über schulvorbereitende Einrichtungen
Schulvorbereitende Einrichtungen zielen darauf ab, Kinder schon im Vorschulalter ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechend zu fördern und sie auf den Schulbesuch vorzubereiten, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen Einrichtungen erhalten.
Beschreibung
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Im Anschluss an die SVE kann das Kind an der Grundschule oder einer entsprechenden Fördereinrichtung eingeschult werden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 22 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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Stand: 29.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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