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Universität; Forschung

Die Universitäten können im Rahmen der vorhandenen Ausstattung grundlagenorientierte und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben durchführen.

Beschreibung

Die Forschung als gesetzliche Aufgabe der Universitäten umfasst die gesamte Bandbreite von den Grundlagen bis zu anwendungsorientierten Vorhaben. Die Zusammenarbeit mit den in Bayern beheimateten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie zahlreichen mittelständischen und Großunternehmen zählt zu den maßgeblichen Faktoren, die die günstige wirtschaftlich-technologische Stellung Bayerns im deutschen und europäischen Vergleich ausmacht.

Die Anziehungskraft der bayerischen Universitäten ist nach wie vor groß, ihr Ausbildungsangebot umfassend. Trotz ihrer Belastung durch die gestiegenen Studierendenzahlen gelingt es den Universitäten, hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden und in nationalen und internationalen Wettbewerben um Forschungsfördermittel erfolgreich zu sein.

Nähere Informationen über einzelne Forschungsthemen sind über die Homepages der bayerischen Universitäten erhältlich.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Stand: 28.03.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für Sie zuständig

 
 

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