Logo Bayernportal

Sicherheitsrecht; Anordnungen

Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Für Sie zuständig

Stadt Beilngries
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer oder E-Mailadresse für den Rückkontakt!

Hausanschrift

Hauptstraße 24
92339 Beilngries

Postanschrift

Hauptstraße 24

92339 Beilngries

Telefon

+49 8461 707-0

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)

Postanschrift

80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Leistungsdetails

Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.

Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um

  • rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
  • durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
  • Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
Stand: 08.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration