Besondere Busverbindungen; Bereitstellung
Landkreise und kreisfreie Gemeinden können besondere Busverbindungen (z. B. als Disco-Bus, Nachtexpress, Radl-Busse) an Wochenenden oder zur Förderung des Fremdenverkehrs anbieten.
Beschreibung
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Eigene Angelegenheiten
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 1 und 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Stand: 01.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
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Landratsamt Oberallgäu - SG 23 ÖPNV
Telefon
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Telefax
+49 8321 612-369
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Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.