Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Beschreibung
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: ggf. weitere Unterlagen
Kosten
Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 26 und 27 Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 29.11.2022
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