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Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

Beschreibung

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

 

Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Voraussetzungen

Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: ggf. weitere Unterlagen

Kosten

Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 29.11.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

 
 

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