Schenkungsteuer; Anzeige
Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt anzuzeigen.
Description
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Wert der Schenkung unter dem Freibetrag liegt, sind Sie nicht von der Anzeigeverpflichtung befreit, da der Freibetrag nur einmal innerhalb von 10 Jahren gewährt wird. Die Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn nur im Ausland belegenes Vermögen verschenkt wird, Sie eine Schenkung von einer im Ausland ansässigen Person erhalten oder die Schenkung an eine im Ausland ansässige Person ausführen.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn
- die Schenkung eindeutig nicht zu einer Besteuerung führt (z. B. Gelegenheitsgeschenke) oder
- die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wird.
- Vorname, Familienname, Beruf, Wohnung des Schenkers und des Beschenkten,
- Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung,
- Gegenstand und Wert des Erwerbes,
- Rechtsgrund für den Erwerb (Schenkungsvertrag, Ehevertrag, Vertrag über den Erbverzicht usw.),
- persönliches Verhältnis zwischen Beschenktem und Schenker (Ehegatte, Verwandtschaftsgrad, Schwägerschaft usw.) und
- frühere Zuwendungen des Schenkers an den Beschenkten nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
Die Anzeige ist bei dem Schenkungsteuerfinanzamt einzureichen, in dessen Bezirk der Schenker seinen Wohnsitz hat. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen unter "Für Sie zuständig" angezeigt, wenn Sie unter "Lokalisierung" den Wohnsitz suchen und auswählen. Bei der Ermittlung des zuständigen Amtes hilft Ihnen auch das Programm zur Finanzamtssuche (siehe "Weiterführende Links").
Deadlines
Die Anzeige ist innerhalb von 3 Monaten nach Ausführung der Schenkung zu erstatten.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Kopie des Schenkungsvertrages
- Required document, Bavaria-wide: ggf. Kopie des Ehevertrages
- Required document, Bavaria-wide: ggf. Kopie des Vertrages über den Erbverzicht
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Anzeige einer Schenkung
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Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Anzeige des Erwerbs
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 35 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Örtliche Zuständigkeit
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 19 Abgabenordnung (AO)
Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
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Status: 13.11.2020
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