Wehrdienst und Reservistendienst; Beantragung von Unterhaltssicherungsleistungen
Unterhaltssicherungsleistungen können freiwillig Wehrdienstleistenden und deren Familienangehörigen bzw. Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistende), gewährt werden.
Beschreibung
Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor.
Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistung), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.
Weiterführende Informationen zu den verschiedene Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz finden Sie unter "Weiterführende Links".
Voraussetzungen
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Verfahrensablauf
Die Leistungen werden auf Antrag durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gewährt.
Dem Antrag ist die Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides beizufügen.
Fristen
Der Antrag kann schon vor Antritt des freiwilligen Wehrdienstes oder der Reservistendienstleistung gestellt werden (möglichst bald nach Empfang des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides). Auf keinen Fall dürfen Sie die Antragsfrist versäumen, es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Die Antragsfrist erlischt grundsätzlich drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes bzw. der Reservistendienstleistung.
Bei der Ableistung eines freiwilligen Wehrdiensts kann die Antragsfrist in bestimmten Fällen mit Ablauf des Tages an dem der freiwillige Wehrdienst endet enden (siehe §25 USG).
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides
-
Erforderliche Unterlage, bayernweit:
ggf. sonstige Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig vom Antrag.
Formulare
-
Formular, bayernweit:
Formulare für Reservistendienst Leistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr kann Widerspruch erhoben werden.
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Stand: 01.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
-
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Referat PA 1.2
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.