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Wehrdienst und Reservistendienst; Beantragung von Unterhaltssicherungsleistungen

Unterhaltssicherungsleistungen können freiwillig Wehrdienstleistenden und deren Familienangehörigen bzw. Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistende), gewährt werden.

Beschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistung), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Weiterführende Informationen zu den verschiedene Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz finden Sie unter "Weiterführende Links".

Voraussetzungen

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Verfahrensablauf

Die Leistungen werden auf Antrag durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gewährt.

Dem Antrag ist die Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides beizufügen.

Fristen

Der Antrag kann schon vor Antritt des freiwilligen Wehrdienstes oder der Reservistendienstleistung gestellt werden (möglichst bald nach Empfang des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides). Auf keinen Fall dürfen Sie die Antragsfrist versäumen, es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Die Antragsfrist erlischt grundsätzlich drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes bzw. der Reservistendienstleistung.

Bei der Ableistung eines freiwilligen Wehrdiensts kann die Antragsfrist in bestimmten Fällen mit Ablauf des Tages an dem der freiwillige Wehrdienst endet enden (siehe §25 USG).

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: ggf. sonstige Unterlagen

    Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig vom Antrag.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare für Reservistendienst Leistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr kann Widerspruch erhoben werden.

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Stand: 01.08.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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