Wehrdienst und Reservistendienst; Beantragung von Unterhaltssicherungsleistungen
Unterhaltssicherungsleistungen können freiwillig Wehrdienstleistenden und deren Familienangehörigen bzw. Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistende), gewährt werden.
Description
Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor.
Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistung), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.
Weiterführende Informationen zu den verschiedene Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz finden Sie unter "Weiterführende Links".
Prerequisites
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Procedure
Die Leistungen werden auf Antrag durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gewährt.
Dem Antrag ist die Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides beizufügen.
Deadlines
Der Antrag kann schon vor Antritt des freiwilligen Wehrdienstes oder der Reservistendienstleistung gestellt werden (möglichst bald nach Empfang des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides). Auf keinen Fall dürfen Sie die Antragsfrist versäumen, es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Die Antragsfrist erlischt grundsätzlich drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes bzw. der Reservistendienstleistung.
Bei der Ableistung eines freiwilligen Wehrdiensts kann die Antragsfrist in bestimmten Fällen mit Ablauf des Tages an dem der freiwillige Wehrdienst endet enden (siehe §25 USG).
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Durchschrift des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides
-
Required document, Bavaria-wide:
ggf. sonstige Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig vom Antrag.
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Formulare für Reservistendienst Leistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Remedy
Gegen Bescheide des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr kann Widerspruch erhoben werden.
Related links
Related issues
Status: 12.09.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
-
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Postal address
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Email
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.