Falknerprüfung; Anmeldung
Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.
Beschreibung
Die Beizjagd darf nur ausüben, wer einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzt.
Gemäß § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.
Die Falknerprüfung findet jährlich zu Jahresbeginn zentral an der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim statt. Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.
Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein, eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben.
Fristen
Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.
Formulare
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Formular, bayernweit:
Anmeldung zur staatlichen Falknerprüfung in Bayern [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Allgemeines
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Jugendjagdschein
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 28 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Stand: 10.11.2022
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