Sachverständige; Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt auf Antrag Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert.
Beschreibung
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind vor allem in den Sachverständigenordnungen der Handwerkskammern geregelt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Die Handwerkskammern verleihen den Sachverständigen einen Rundstempel und stellen einen Sachverständigenausweis aus.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage ist § 91 Abs I Ziff 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) i.V.m. der Sachverständigenordnung der jeweiligen HWK.
Danach muss
- ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht,
- die Voraussetzungen nach § 2 der Sachverständigenordnung (SVO) erfüllt sind. Dies bedeutet insbesondere, dass der Bewerber
a) in die Handwerksrolle der Handwerkskammer als Inhaber oder als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw. Geschäftsführer einer juristischen Person eingetragen ist und dabei in seiner Person die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt oder als Betriebsleiter verzeichnet ist oder
b) als Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Geschäftsführer einer juristischen Person im Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen ist - Sie persönlich und fachlich für die Sachverständigentätigkeit geeignet sind,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
- Sie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten.
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Handschriftlicher Lebenslauf
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: 2 Lichtbilder (35 x 45 mm)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Ausgefüllter Fragebogen der Handwerkskammer
-
Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Zeugnisse, Arbeitszeugnisse
Soweit sie für Ihre Tätigkeit als Sachverständiger einschlägig sind
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Meisterprüfungszeugnis bzw. Diplom
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Teilnahmebescheinigung des Grundlagenseminars
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Datum der Eintragung in die Handwerksrolle
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Arbeitnehmer: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die jederzeitige Freistellung für die Sachverständigentätigkeit
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Führungszeugnis
Formulare
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 36, 36a Gewerbeordnung (GewO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Sachverständigenordnung der Handwerkskammer
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Richtlinie zur Sachverständigenordnung der Handwerkskammer
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gebührenordnung der Handwerkskammer
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Schwaben)
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt: Auszug aus der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer für Schwaben [Dateiformat: pdf]
Weiterführende Links
- Sachverständigendatenbank der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
-
Allgemeine Informationen
Mehr Informationen zu "Wie werde ich Sachverständiger?" und "Wie finde ich einen Sachverständigen?" finden Sie hier!
Stand: 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Für Sie zuständig
-
Handwerkskammer für Schwaben - Sachverständigenwesen
Telefon
+49 821 3259-0
Telefax
+49 821 3259-1271
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.