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Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstlern dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen.

Beschreibung

Im Rahmen der Förderung nichtstaatlicher Theater und anderer Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst werden professionellen, selbständig betriebenen Bühnen und Theatergruppen Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten gewährt, soweit diese nicht durch Eigeneinnahmen oder weitere Zuschüsse Dritter gedeckt werden können.

Nicht gefördert werden: Investitionen, einzelne Theaterproduktionen, Kabarett, Zirkus, Laienbühnen und -gruppen, Einrichtungen, die sich überwiegend von Dritten bespielen lassen, Einrichtungen mit Sitz und Spielbetrieb in München sowie Einrichtungen, deren Hauptzweck nicht auf theatralischem Gebiet liegt.

Voraussetzungen

In die Förderung können Einrichtungen grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • selbstständiger professioneller Betrieb,
  • mindestens 100 eigenproduzierte Theateraufführungen und mindestens vier Neuproduktionen pro Jahr bei ganzjährigem Betrieb; bei privater Trägerschaft sind 100 eigenproduzierte Theateraufführungen und zwei Neuproduktionen im Jahr, bei Kinder- und Jugendtheatern, die zusätzlich ein Angebot an theaterpädagogischen Veranstaltungen vorhalten, 100 eigenproduzierte Aufführungen und eine Neuproduktion pro Jahr ausreichend;
  • mindestens 30 eigenproduzierte Theateraufführungen und mindestens zwei Neuproduktionen pro Jahr bei Theaterfestspielen,
  • eigenes professionelles Ensemble (d.h. dass neben dem festangestellten ständigen Personal überwiegend künstlerische Mitglieder auf der Basis von zumindest produktionsbezogenen Stückverträgen mit entsprechender Sozialversicherungspflicht beschäftigt werden; der Größe des festen Ensembles soll bei der Bemessung der Zuwendung Rechnung getragen werden),
  • besondere, überregionale Bedeutung,
  • mindestens fünfjähriger erfolgreicher Betrieb,
  • angemessene kommunale Förderung des Theaterbetriebs.

Verfahrensablauf

Die Theaterträger von nichtstaatlichen Theatern mit eigener fester Spielstätte legen bis spätestens 1. April des laufenden Haushaltsjahres einen schriftlichen Zuschussantrag mit allen für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen (Antragsformblätter, Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan, Angaben zum Spielplan usw.) beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vor.

Die Träger von anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst legen bis spätestens 20. Januar des laufenden Haushaltsjahres einen schriftlichen Zuschussantrag mit allen für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen (Antragsformblätter, Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan, Angaben zum Spielplan usw.) bei der für ihren Sitz- oder Spielort örtlich zuständigen Bezirksregierung vor.

Die Regierungen prüfen die Anträge und legen einen Fördervorschlag bis zum 1. April des laufenden Haushaltsjahres beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vor.

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entscheidet über die Verteilung der Ausgabemittel zur Förderung auf die einzelnen Einrichtungen bzw. Bezirksregierungen.

 

Bewilligungsbehörde für nichtstaatliche Theater und Festspiele im Sinne des Förderprogramms ist das Staatsministerium Wissenschaft und Kunst; Bewilligungsbehörden für die anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst sind die Bezirksregierungen.

Fristen

  • Antragstermin für nichtstaatliche Theater und Theaterfestspiele: 1. April des laufenden Haushaltsjahres beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
  • Antragstermin für andere Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst: 20. Januar des laufenden Haushaltsjahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung

Bearbeitungsdauer

bis zu fünf Monate ab allgemeinem Antrags- bzw. Vorlagetermin beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Haushalts- oder Wirtschaftsplan bzw. Kosten- und Finanzierungsplan für das laufende Haushaltsjahr
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Angaben zum Spielplan

    (erläuterter Spielplan, Spielzeitheft, Programme o. ä.; insbesonders Angaben zu Neuproduktionen; bei erstmaliger Antragsstellung auch für vergangene Jahre)

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Aufstellung über das ständig beschäftigte künstlerische und sonstige Personal mit Angabe des Beschäftigungsverhältnisses und Beigabe der Musterverträge

    (erläuterter Stellenplan, Musterverträge)

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: bei erstmaliger Antragsstellung: Angaben zur überregionalen Bedeutung

    (Besucherzahlen, Einzugsbereich, Pressespiegel)

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

    Bitte wählen Sie einen Empfänger:

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Regierung von Schwaben - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anlage zum Zuschussantrag für private Theater [Dateiformat: pdf]

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    Anlage zum schriftlichen, formlosen Antrag für Theater und Einrichtungen in privater Trägerschaft

  • Formular, bayernweit: Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO (für kommunale Gebietskörperschaften) [Dateiformat: pdf]

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    Förmliches Antragsformblatt für Theater und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft

  • Formular, bayernweit: Anlage zum Förderantrag für kommunale Theater [Dateiformat: pdf]

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    Anlage zum Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO für Theater und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Gewährung einer Zuwendung für sonstige Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst – Anlage zum formlosen Antrag an die Bezirksregierung

    Bitte wählen Sie einen Empfänger:

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Regierung von Schwaben - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

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    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Stand: 05.10.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für Sie zuständig

 
 

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