Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut
Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.
Beschreibung
Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.
Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 13 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Stand: 28.03.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für Sie zuständig
-
Landratsamt Oberallgäu - Abt. 1 Finanzen, Wirtschaft, Tief- und Hochbau
Telefon
+49 8321 612-0
Telefax
+49 8321 612-369
Webseite
-
Bezirk Schwaben
Telefon
+49 821 3101-0
Telefax
+49 821 3101-200
Sicheres Kontaktformular
Webseite
-
Verwaltungsgemeinschaft Weitnau
Telefon
+49 8375 9202-0
Telefax
+49 8375 9202-699
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.