Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Stadt Beilngries
Telefon
+49 8461 707-0
Telefax
+49 8461 707-35
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer oder E-Mailadresse für den Rückkontakt!
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.