Krankenhausversorgung; Sicherstellung
Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.
Stand: 14.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.