Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Beschreibung
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Verwandte Themen
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Leistungen, die in der Gemeinde Zandt nicht angeboten weden
Telefon
+49 9944 30300-0
Telefax
+49 9944 30300-18
-
Landratsamt Cham - Finanz- und Liegenschaftsmanagement
Telefon
+49 9971 78-0
Telefax
+49 9971 78-399
Sicheres Kontaktformular
De-Mail
poststelle@landkreis-cham.de-mail.de
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.