Inklusion von schwerbehinderten Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.
Beschreibung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen
Online-Verfahren
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Online-Verfahren, bayernweit:
Online-Antrag Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Das Inklusionsamt kann Menschen mit Behinderung Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren
Formulare
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Formular, bayernweit:
Formulare Leistungen für schwerbehinderte Menschen - Arbeitnehmer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 185 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Weiterführende Links
Stand: 13.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben
Telefon
+49 821 5709-01
Telefax
+49 821 5709-5000
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
poststelle.schw@zbfs.bayern.de
Sie erreichen die Behörde auch über die Kontaktformulare auf der Webseite (siehe unter „Kontakt“)
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.