Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technische Hochschulen; Forschung und Entwicklung
Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden: Hochschulen).
Beschreibung
Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Hochschulen. Dies ist ein wichtiges Element im Wissens- und Technologietransfer vor allem zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region, von dem alle Beteiligten profitieren: Die Unternehmen durch steigende Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit, die Hochschulen durch eine engere Bindung an die Praxis und die Studierenden durch eine praxisbezogene Ausbildung auf dem neuesten Entwicklungsstand.
Nähere Informationen über das Angebot an angewandter Forschung und Entwicklung sind über die Internetseiten der jeweiligen Hochschule erhältlich (siehe Links zu weiteren Informationen). Als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen stehen dabei insbesondere die Wissens- und Technologietransferstellen der Hochschulen zur Verfügung (siehe Links zu weiteren Informationen).
Das Transfer-Portal BayDat-Online (siehe "Weiterführende Informationen") ermöglicht die Recherche nach Informationen sowie nach Ansprech- und Kooperationspartnern an allen bayerischen Hochschulen. Konkrete Kooperationsgesuche können unmittelbar aufgegeben und Kooperationsangebote eingesehen werden.
Seit 2009 werden an den Hochschulen Technologietransferzentren eingerichtet, die auf der Wirtschaftsstruktur der Region aufsetzen und den Technologietransfer von der angewandten Forschung und Entwicklung der Hochschule auf die Unternehmen der Region verstärken sollen. 30 derartige Zentren wurden bereits an Hochschul- oder hochschulnahen Standorten eingerichtet oder werden derzeit aufgebaut. Hierfür werden staatliche Fördermittel befristet bis zu 5 Jahren zur Verfügung gestellt mit der Erwartung, dass sich diese Zentren danach überwiegend selbst tragen. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, dass eingeworbene Drittmittel bereits als Teil der Anschubfinanzierung für die Errichtung des Technologietransferzentrums in erheblichem Umfang zur Verfügung stehen. Alle notwendigen zusätzlichen baulichen Voraussetzungen (inklusive z.B. Bauunterhalt) müssen ebenfalls von dritter Seite (Region, Wirtschaft, Kommune) zur Verfügung gestellt werden. Nach einer erfolgreichen Evaluation am Ende der Anschubphase können weitere staatliche Mittel im Sinne einer Grundfinanzierung bereitgestellt werden.
Voraussetzungen
Im Rahmen der vorhandenen Ausstattung - zu der auch eingeworbene Drittmittel gehören - führen die Hochschulen anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch. Seit 2008 wird die angewandte Forschung an (Fach-)Hochschulen auch durch Förderprogramme des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 2 Abs. 1 Satz 6 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
Aufgaben
Weiterführende Links
- Wissens- und Technologietransfer
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Transfer-Portal der bayerischen Hochschulen (BayDat-Online)
Das Transfer-Portal ermöglicht der Wirtschaft die übergreifende Suche nach Informationen und Ansprechpartnern aus bayerischen Hochschulen.
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen in Bayern
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Stand: 06.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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