Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
Description
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.
Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Status: 10.07.2020
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