Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
Beschreibung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern z. B. in Krabbelgruppen oder Spielstuben selbst organisieren wollen, sollen von den Jugendämtern beraten und unterstützt werden.
Ansprechpartner ist das zuständige örtliche Jugendamt.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Stand: 06.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.