Berufliche Aufstiegsfortbildung; Informationen zur Förderung
Beschreibung
Mit einer Aufstiegsfortbildung (auch höherqualifizierende Berufsbildung) wird die berufliche Handlungsfähigkeit erweitert, um beruflich aufzusteigen. Für entsprechende Maßnahmen ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung, Voraussetzung. Im Jahr 2020 sind neue Fortbildungsstufen für die Aufstiegsfortbildung (z.B. „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“) eingeführt worden.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, kurz Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG genannt) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung - etwa zur Meisterin/ zum Meister, zur Technikerin/ zum Techniker, zur Fachwirtin/ zum Fachwirt oder zur Erzieherin/ zum Erzieher - altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Siehe auch Weiterbildung, Förderung der
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Weiterführende Links
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Stand: 25.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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