Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing
Durch Marketing (z.B. durch Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung, Tarifgestaltung oder Produktpolitik) sollen die Verkehrsteilnehmer zum Umsteigen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. zur verstärkten Nutzung bewegt werden.
Beschreibung
Nähere Informationen über das Marketing Ihres Landkreises und/oder Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Stand: 10.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
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Landratsamt Cham - Mobilität - ÖPNV
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Telefax
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De-Mail
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.