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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit - BayernPortal

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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Beschreibung

Einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie erhalten dann als Ersatzführerschein einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Führerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Voraussetzungen

Sofern Ihr Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden ist, haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine kostenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Diebstahlsanzeige der Polizei

    Bei Diebstahl des Führerscheins ist zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Versicherung an Eides Statt

    Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

    Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

     

Kosten

  • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
  • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)

Rechtsgrundlagen

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Stand: 31.03.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

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