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Erklärung zur Barrierefreiheit - BayernPortal

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.freistaat.bayern.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.12.2020 erstellt und am 06.03.2023 um die digitale Assistentin "Bavaria" erweitert.

Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.
 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die geforderte Einhaltung einer korrekten HTML-Syntax ist nicht vollumfänglich erfüllt. Auf manchen Seiten werden einem User mit assistiver Technologie (Screenreader) Inhalte mehrfach vorgelesen (Verstoß gegen Prüfkriterium 4.1a Korrekte Syntax).

Die digitale Assistentin "Bavaria", ein zusätzliches Serviceangebot zum dialoggestützten Suchen und Finden von Informationen im BayernPortal, ist nicht barrierefrei, da beispielsweise die Ortsauswahl, benutzerdefinierte Einstellungen oder die Abdeckung jeglicher Kombinationen von Browser und Screenreader mit derzeitigen technischen Mitteln nicht vollständig barrierefrei umsetzbar ist.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter bayernportal@stmd.bayern.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München
E-Mail: bayernportal@stmd.bayern.de
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

 
 

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