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Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl

Von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können Gefahren für den Boden und das Wasser ausgehen. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich der Kreisverwaltungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Errichtung oder wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck