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Einbürgerung; Beantragung

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg