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Übernahme von Kinderbetreuungskosten - Langfassung

Hier können Sie den Antrag auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten gem. § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII beantragen. Sollten Sie ALG-II/Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen beziehen, ist der Antrag in der Kurzfassung zu verwenden!

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth