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Kreisjugendamt - Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit - Vollmacht

Sie können die Vollmacht zur Prüfung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 18 SGB VIII nach Eintritt der Volljährigkeit online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kronach