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Versteigerung; Anzeige

Die versteigernde Person hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie können eine Versteigerung online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg