Logo Bayernportal
- kein Ort -

Lebensmittelüberwachung - Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Mit diesem Online-Verfahren können Lebensmittelunternehmen nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene alle Betriebe melden, die Lebensmittel verarbeiten, produzieren oder vertreiben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth