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Anzeige einer Versammlung/eines Demonstrationszuges

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach