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Hundehaltung (Hundesteuer); Anzeige

Wenn Sie einen neuen Hund halten oder aus einer anderen Gemeinde nach Augsburg zugezogen sind, müssen Sie den Hund bei der Stadt Augsburg anmelden. Sie können dabei oder nachträglich auch einen Antrag auf Befreiung von oder Ermäßigung der Hundesteuer stellen. Wenn Sie Ihren Hund mittlerweile nicht mehr halten oder aus Augsburg mit Ihrem Hund in eine andere Gemeinde umgezogen sind, können Sie den Hund abmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg