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Kindertagesbetreuung (Bedarf); Meldung nach §§ 22-26 SGB VII

Wenn Sie Bedarf an einen zumutbaren Kinderbetreuungsplatz (Geltendmachung Rechtsanspruch) nach §§ 22-26 SGB VIII melden möchten, insbesondere wenn die bisherige Suche im Kita-Portal Augsburg (augsburg.de/kitaportal) nicht erfolgreich war, können Sie diesen Online-Dienst nutzen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg